Teilnahmebedingungen für die Veranstaltung "Know-how-Transfer mit dem Deutschen Bundestag" der Wirtschaftsjunioren Deutschland e.V.

 

1.Voraussetzung zur Teilnahme

Eine Teilnahme am Know-how-Transfer (KHT) der Wirtschaftsjunioren Deutschland e.V. wird ausschließlich ordentlichen Mitgliedern gewährt. Dies sind laut WJD-Satzung Personen, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für den Fall, dass der Tag des 40. Geburtstages vor der KHT-Woche liegt, ist eine Teilnahme im laufenden Jahr noch möglich. Alle Teilnehmenden am KHT 2024 sind zugleich angemeldet für den Tag der jungen Wirtschaft 2024. Die Teilnahme ist verpflichtend.

2.Anmeldung

Die Anmeldung zum KHT ist ausschließlich über das Onlineformular bei VereinOnline unter https://kht.wjd.de/?action=shop_order möglich. Jede Anmeldung ist verbindlich und wird in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. 

Die Anmeldung zu einzelnen Programmpunkten des KHT erfolgt über VereinOnline an die finalen Teilnehmenden des KHT. Bei einzelnen Punkten wird die Teilnehmerzahl begrenzt seint; Anmeldungen dazu werden nach dem Zeitpunkt ihrer Buchungen berücksichtigt. Wenn eine Veranstaltung ausgebucht ist, erfolgt eine Platzierung auf der Warteliste. Erfolgen Abmeldungen durch Teilnehmer oder eine Teilnehmerinnen, rücken Personen von der Warteliste entsprechend der frühesten Anmeldezeitpunkte nach.

3. Veranstaltungsprogramm, -ort und -zeit

Die Absprachen zur Gestaltung der KHT-Woche sind von jedem WJ-Mitglied individuell mit seinem oder seiner zugeordneten Abgeordneten zu klären. Einzig bei gekennzeichneten Veranstaltungen des Rahmenprogramms der WJD besteht Teilnahmepflicht. Das Rahmenprogramm wird zeitnah auf der Website kht.wjd.de veröffentlicht.

 

4. Teilnahmegebühren

Die vollständige Teilnahmegebühr für den Tag der jungen Wirtschaft und Know-how-Transfer ist im Rahmen jeder Anmeldung via https://kht.wjd.de/?action=shop_order und beträgt 349 Euro ersichtlich. Nach der verbindlichen Anmeldung ist der ausgewiesene Teilnahmebeitrag fällig. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer erhält hierzu eine Rechnung von WJD, die innerhalb der angegebenen Frist per Überweisung zu begleichen ist.

Die Zuordnung des Wirtschaftsjuniors oder der -juniorin zu einem oder einer Abgeordneten des Deutschen Bundestages erfolgt erst nach Zahlung der Teilnahmegebühren. Liegt auch zum Beginn der Veranstaltung keine Zahlung vor, wird die Teilnahme durch die Wirtschaftsjunioren Deutschland verweigert.

5. Leistungsumfang

Die Teilnahmegebühren beinhalten – soweit nicht anders angegeben – die Teilnahme an den Eröffnungs-/Abschlussveranstaltungen und allen weiteren Punkten des Rahmenprogramms (vorbehaltlich verfügbarer Plätze), Teilnahmeunterlagen, Tagungsversorgung sowie die notwendige Nutzung von technischen Einrichtungen und Hilfsmitteln in den Veranstaltungsräumen.

Kosten für Anreise und Übernachtung tragen alle Teilnehmenden selbst, ebenso sind Buchung und Abrechnung durch den oder die Teilnehmemer:in selbst vorzunehmen. An- und Abreise sind so zu planen, dass ein störungsfreier Ablauf der Veranstaltung gewährleistet ist. 

6.Abmeldungen der Teilnehmenden

Die Anmeldung vom KHT ist verbindlich. Bei Rücktritt oder Nichterscheinen eines oder einer angemeldeten Teilnehmer:in ist der volle Teilnahmebeitrag fällig. 

Die Teilnahmeberechtigung kann auf einen oder eine Ersatzteilnehmer:in übertragen werden, sofern dieser oder diese dem angesprochenen Teilnehmendenkreis entspricht und das Abgeordnetenbüro zustimmt. Kann eine oder ein Teilnehmer:in aus persönlichen Gründen (z. B. Krankheit) oder aus Gründen höherer Gewalt (z. B. Witterungsverhältnisse) nicht am KHT teilnehmen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmebeitrages. Weitergehende Haftungs- oder Schadenersatzansprüche sind ebenfalls ausgeschlossen.

7. Änderungsvorbehalte Absage durch Veranstalter

Der Veranstalter behält sich Änderungen im Veranstaltungsprogramm vor. Ebenfalls unter Vorbehalt stehen notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen während der Veranstaltung, soweit diese den Nutzen der Veranstaltung für die Teilnehmenden nicht wesentlich ändern.

Bei Absage der gesamten KHT-Woche durch den Veranstalter aus organisatorischen Gründen oder infolge höherer Gewalt wird der volle Teilnahmebeitrag erstattet. Weitergehende Haftungs- oder Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

8. Daten des Teilnehmers oder der Teilnehmerin

Die übermittelten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zu Zwecken der Vorbereitung und Durchführung des Know-how-Transfers gespeichert und nach Beendigung der Veranstaltung und Abschluss der Nachbereitungen gelöscht.

Zutritt zum Deutschen Bundestag erhalten alle Teilnehmenden nur mit Zugangsberechtigungen des Deutschen Bundestages. Diese stellt die Zentrale Ausweisstelle des Deutschen Bundestages für die Dauer des KHTs aus. Für die Beantragung dieser Berechtigung sieht die Ausweisstelle Formulare vor, die von allen Teilnehmenden auszufüllen sind. Die gesammelte Übermittlung der Formulare an die Ausweisstelle erfolgt über die Wirtschaftsjunioren Deutschland e.V. im Anmeldeprozess auf VereinOnline.

Um die Zuordnung eines Wirtschaftsjuniors oder einer -juniorin (WJ) zu einem der einer Abgeordneten zu klären, erhält das Abgeordnetenbüro im Vorfeld die Geschäftsdaten des oder der WJ aus der Anmeldung (Name, Adresse, Position, Branche,Internetadresse). Sind die Planungen und Zuordnungen abgeschlossen, werden die Kontaktdaten (Name, WJ-Kreis, E-Mailadresse, Telefon, Mobilfunknummer) aus der Anmeldung eines und einer jeden WJ an das zugeordnete Abgeordnetenbüro für die Kontaktaufnahme schriftlich weitergeleitet. Kontaktdetails von WJ (Name, WJ-Kreis, Name des zugeordneten Abgeordneten, E-Mailadresse) werden an Abgeordnetenbüros versendet, wenn diese separate Gespräche mit eingeschränktem Teilnehmendenkreis planen und diese Daten für die Vorbereitung benötigen.

Es ist weiterhin zu beachten, dass im Rahmen der KHT-Woche Fotos/Filme gemacht werden. Jeder und jede Teilnehmer:in der Veranstaltung willigt mit seiner oder ihrer verbindlichen Anmeldung ein, dass gegebenenfalls Fotos und/oder  filmische Abbildungen seiner Person für die Öffentlichkeitsarbeit der Wirtschaftsjunioren Deutschland e.V. (Print, Website, Soziale Netzwerke, Pressemeldungen) genutzt werden.

9. Verhalten während der KHT-Projektwoche

Die große Anzahl der Teilnehmenden erfordert ein hohes Maß an Disziplin von allen Beteiligten; es sei deshalb daran erinnert, dass

-        jeder Verstoß gegen die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsorte,

-        jede Störung des Veranstaltungsablaufs,

-        jedes Fehlverhalten gegenüber den Vertreterinnen und Vertetern der Politik, den Organisatoren und anderen Teilnehmenden zum Ausschluss von der gesamten Projektwoche führt. Nach Ausschluss erfolgt keine Kostenerstattung.

 

Wirtschaftsjunioren Deutschland e.V.
Stand: Februar 2024

Zugangsdaten vergessen?